Im Zweckverband sind der gewählte Pfarrer oder Pfarradministrator, alle mitarbeitenden Priester, alle Diakone, Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, Jugendseelsorger, gemeinsames Verwaltungspersonal sowie haupt- und teilamtliche Katechetinnen und Katecheten angestellt.
Sie werden von einem Verwaltungsrat geführt, der aus sechs Mitgliedern besteht und durch einen Präsidenten geleitet wird. Gewählt wird der Verwaltungsrat durch die Delegiertenversammlung in der sämtliche Kirchgemeinden im Verhältnis Ihrer Grösse vertreten sind. Eine Kontrollstelle mit vier Mitgliedern prüft die Geschäfte des Zweckverbandes.